AVGS beantragen - dein Schlüssel für deine Selbständigkeit und Fördezuschuss

Teil 1: Voraussetzungen für einen AVGS – Dein erster Schritt in eine geförderte Zukunft

AVGS beantragen – für Gründer aus der Arbeitslosigkeit eine Hürde, die sie am liebsten umgehen würden. Der AVGS (Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein) bietet dir jedoch die Möglichkeit, mit einem versierten Partner an deiner Seite sicher in deine Existenzgründung zu starten.

In einer Welt, die sich ständig verändert, ist berufliche Neuorientierung kein Ausnahmefall mehr – sondern Realität für viele. Ob du gerade arbeitssuchend bist, dich aus einem Angestelltenverhältnis heraus verändern willst oder den Traum der Selbstständigkeit verwirklichen möchtest: Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann dein Wegbereiter sein.

Doch was genau ist der AVGS? Wer bekommt ihn? Und wie kann er dich auf dem Weg zu einer staatlich geförderten Selbstständigkeit mit bis zu 20.000 Euro Unterstützung begleiten? € 20.000 hört sich nach einer Menge Geld an und ist zugegebenermaßen auch eine Hausnummer. Bekommt jeder diese Summe?  Und falls nein, wer bekommt was.

In diesem Beitrag erfährst du:

  • Was der AVGS ist und wer ihn bekommt
  • Welche Maßnahmen gefördert werden
  • Wie du mit dem AVGS den Grundstein für eine geförderte Gründung legst
  • Wie sich die 20.000 Euro Förderung zusammensetzen
  • Warum du jetzt aktiv werden solltest

Was ist der AVGS?

Der AVGS ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Er ermöglicht dir die kostenfreie Teilnahme an qualifizierten Coachings und Weiterbildungen, die dich beruflich weiterbringen – z. B. durch:

  • Karriere-Coaching
  • Gründer-Coaching
  • Bewerbungstraining
  • Stabilisierung und Aktivierung

Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit direkt – du musst nichts bezahlen. Voraussetzung: Die Maßnahme wird von einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger durchgeführt – wie unserem Institut bei New Work 24.


AVGS beantragen – kann das jeder?

Die Zielgruppe ist breit gefächert. Anspruchsberechtigt sind:

  • Arbeitssuchende mit ALG I oder ALG II
  • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, z. B. in der Kündigungsfrist
  • Berufsrückkehrer:innen, z. B. nach Elternzeit oder Pflege
  • Gründer:innen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus starten möchten
  • Menschen in Kurzarbeit oder mit befristeten Verträgen
  • Teilnehmende an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung

 

Ein Rechtsanspruch besteht nicht, aber die Chancen auf Bewilligung sind hoch – besonders, wenn du dein Anliegen gut begründest und motiviert auftrittst.

damit du bestmöglich vorbereitet bist, briefen wir alle unsere Interessenten vor ihrem Termin bei der Agentur für Arbeit und geben ihnen die wichtigsten Informationen auf den Weg.


Was wird mit dem AVGS gefördert?

Der AVGS kann für verschiedene Maßnahmen eingesetzt werden, darunter:

  • Individuelles Coaching zur beruflichen Orientierung
  • Gründer-Coaching zur Vorbereitung auf die Selbstständigkeit
  • Bewerbungstraining und Jobcoaching
  • Psychologische Stabilisierung
  • Sprach- und IT-Schulungen

Unser Institut bietet dir maßgeschneiderte Programme, die auf deine persönliche Situation abgestimmt sind – ob du dich neu orientieren oder gründen möchtest.


Wie kommt die Förderung von bis zu 20.000 Euro zustande?

Die oft genannte Summe von bis zu 20.000 Euro bezieht sich nicht auf das Coaching selbst, sondern auf die staatliche Gründungsförderung, die du nach erfolgreichem Coaching beantragen kannst – konkret den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit.

🔹 Phase 1 – Grundförderung (6 Monate)

  • Du erhältst weiterhin dein reguläres ALG I (z. B. 1.200 € monatlich, abhängig von deinem vorherigen Einkommen)- obwohl du nach Gründung ja nicht mehr arbeitslos bist und somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
    Der Höchstsatz beträgt rund 3200 Euro und gilt für Verheiratete mit Steuerklasse III und mindestens einem Kind.
    Gehen wir einmal von realistischen € 1800 aus, d.h. du bekommst 6 Monate lang Monat für Monat € 1800 Arbeitslosengeld I. Das macht gesamt € 10.800.
  • Zusätzlich bekommst du 300 € monatlich für deine soziale Absicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Altersvorsorge)
  • Somit ergibt sich eine Gesamtsumme von € 12.600. Steuerfrei! Nicht rückzahlbar. 

🔹 Phase 2 – Aufbauförderung (weitere 9 Monate)

  • Du kannst eine pauschale Förderung von 300 € monatlich beantragen
  • Voraussetzung: Du bist hauptberuflich selbstständig und kannst dies nachweisen
  • Gesamtsumme über 9 Monate: 2.700 €

🔹 Gesamtförderung: bis zu 20.000 €

( wenn dein ALG entsprechend hoch ist) – in unserem Beispiel gesamt € 15.300

Diese Förderung ist nicht rückzahlungspflichtig und kann dir helfen, deine Selbstständigkeit nachhaltig aufzubauen – mit finanzieller Sicherheit in der Anfangsphase. Und…sie ist komplett steuerfrei.

Die Förderung soll deine grundsätzlichen Lebenshaltungskosten auffangen. So kannst du in Ruhe deine neue berufliche Existenz aufbauen – ohne Existenzangst.

Wichtig : bei Gründung aus dem Bürgergeld-Bezug heraus funktioniert das Ganze ein wenig anders. Darauf gehen wir in einem nächsten Blogbeitrag ein.


Wie läuft der Weg zum AVGS und zur Förderung ab?

  1. Kostenfreies Beratungsgespräch bei uns
    Wir prüfen gemeinsam, ob du die Voraussetzungen erfüllst und welche Maßnahme zu dir passt.

  2. Jetzt heisst es : AVGS beantragen
    Du stellst einen Antrag auf AVGS bei der Agentur für Arbeit – wir unterstützen dich dabei mit einem individuellen Maßnahmekonzept.

  3. Durchführung des Coachings
    Du nimmst an einem AVGS-geförderten Coaching teil – z. B. zur Gründungsvorbereitung.

  4. Gründung und Antrag auf Gründungszuschuss
    Nach erfolgreichem Coaching kannst du deine Selbstständigkeit anmelden und den Gründungszuschuss beantragen.


Warum du jetzt aktiv werden solltest

Der AVGS ist dein Werkzeug für Veränderung. Er ermöglicht dir:

  • Professionelle Unterstützung durch erfahrene Coaches
  • Klarheit über deine beruflichen Ziele
  • Strategien für Bewerbung oder Selbstständigkeit
  • Finanzielle Entlastung durch vollständige Kostenübernahme
  • Unterstützung bei der Beantragung der staatlichen Gründungsförderung

Gerade in Zeiten des Wandels ist es wichtig, nicht allein zu bleiben. Mit dem AVGS bekommst du einen starken Partner an deine Seite – und das ohne finanzielle Belastung.


Dein nächster Schritt: Beratungsgespräch vereinbaren

Du bist dir unsicher, ob du einen AVGS bekommen kannst oder wie du ihn beantragst? Kein Problem! Wir beraten dich kostenfrei und unverbindlich. Gemeinsam finden wir heraus, wie du deine berufliche Zukunft aktiv gestalten kannst.

👉 Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren

Jetzt Anspruch prüfen – kostenlos

Buche jetzt den kostenlosen Fördercheck und finde heraus, ob du den AVGS erhalten können:

Fazit


📝 Fazit: Der AVGS als Sprungbrett in deine berufliche Zukunft

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist weit mehr als ein bürokratisches Dokument – er ist dein Startsignal für Veränderung. Ob du dich neu orientieren, deine Stärken entdecken oder den Weg in die Selbstständigkeit gehen willst: Mit einem AVGS-geförderten Coaching legst du den Grundstein für deinen Erfolg.

Und das Beste: Wenn du dich nach dem Coaching selbstständig machst, kannst du zusätzlich von einer staatlichen Gründungsförderung von bis zu 20.000 Euro profitieren – ein echter finanzieller Rückenwind für deinen Neustart.

Nutze diese Chance – kostenfrei, individuell und professionell begleitet.

👉 Jetzt kostenfreies Beratungsgespräch vereinbaren

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte besprich deinen individuellen Fall direkt mit deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Alle Angaben hier sind nach besten Wissen, das bedeutet aber auch, dass wir nicht fehlerfrei sind.

Beitrag teilen
Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Email
Consent Management Platform von Real Cookie Banner